Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gebührenregelung

Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages sind Gebühren fällig.

  1. Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, welche in 12 Monatsraten gezahlt werden.
  2. Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Gebühren werden per Lastschriften zum 1. des Monats eingezogen.
  3. Bei der Anmeldung kann jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Hierbei gibt es eine Ermäßigung. Eine Rückzahlung der halbjährlichen oder Jährlichen Gebühren bei vorzeitiger Kündigung ist nicht möglich.
  4. Bei Nichteinlösung des Lastschriftverfahrens werden die Bankgebühren dem Gläubigen in Rechnung gestellt.
  5. Gebührenschuldner bei Minderjährigen ist der gesetzliche Vertreter.
  6. Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die aktuelle Gebührenordnung.

Unterrichtsausfall

Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag nach drei versäumten Stunden die Unterrichtsgebühr für die restliche Dauer der Erkrankung entfallen. Hierbei werden entfallene Unterrichtsstunden zurückerstattet. Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung, sonstige unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft, durch höhere Gewalt, oder durch Ausfälle durch Pandemie oder auf Anordnung der Regierung ausfallen, werden entweder durch einen anderen Lehrer vertreten oder es wird ein Nachholtermin angeboten. Können die ausfallenden Unterrichtsstunden nicht nachgeholt werden, kann ab einem ersatzlosen Unterrichtsausfall von 4 Stunden die Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erfolgen. Dies erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Ein Rechtsanspruch auf fehlende Stunden besteht nicht. Unterricht kann in besonderen Fällen auch online, soweit möglich, durchgeführt werden und dadurch als Ersatzleistung fungieren.

Ferien

Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. In den Ferien sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Probezeit

Die Probezeit beträgt 2 Monate. In dieser Zeit kann von beiden Seiten der Unterrichtsvertrag gekündigt werden. Die Probezeit dient zur Orientierung ob das gewählte Unterrichtsfach für den Schüler angemessen ist. Die Probezeit beginnt ab Vertragsdatum.

Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Bei Kündigung muss diese spätestens 6 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. (per Post oder E-Mail) Sollte keine fristgerechte Abmeldung erfolgen, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um weitere 6 Monate. In Ausnahmefällen (z.B. Umzug, Beendigung der Schule, etc.) kann eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Der Unterrichtsvertrag kann von Seiten der Trommelschule jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
  2. Bei Kursen außer Haus in Kindergärten/Schulen gelten festgelegte Kurszeiträume. Der Vertrag endet automatisch bei Ablauf des Kurszeitraums.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die Hansestadt Stralsund.

Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

Unterrichtsort

Der Unterricht findet, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumen der Trommelschule in der Lindenstraße 142 in Stralsund statt.